
Ein gesundes Neues...
… so oder so ähnlich wird es schon bald wieder durch die Silvesterfeiern schallen. Denn auf das Weihnachtsfest kommt ja bekanntlich schon Silvester. Und zu Silvester gehört – wie bei Ihnen wahrscheinlich auch – ordentlich viel Ahhhh, Uhhhh und Ohhhh. Gemeint ist damit natürlich das spektakuläre Feuerwerk, welches Sie abfeuern werden. Und das dabei auch alles in geordneten Bahnen abläuft haben wir Ihnen hier kurz zusammen getragen, was es zu beachten gilt.

Vorschriften und Altersbeschränkungen…
Grundsätzlich darf ein Feuerwerk nur in der Silvesternacht vom 31. Dezember zum 1. Januar abgefeuert werden. Bei speziellen Anlässen wie Hochzeiten muss vorher eine Genemigung bei der örtlichen Gemeinde oder Stadt eingeholt werden. Für Klein-Feuerwerk gilt die Altersbeschränkung von 18 Jahren. Ausgenommen davon sind die Jugendfeuerwerkssortimente.
Gefahrenklassen…
Die Feuerwerkskörper selbst werden in 4 Gefahrenklassen unterteilt. Zur Klasse 1 gehören die Feuerwerkskörper die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen, zum Beispiel Knallfrösche oder Wunderkerzen. In die Klasse 2 fallen Chinaböller, Kanonenschläge und kleinere Raketen. Sie dürfen nur zu Silvester und an Volljährige verkauft werden.
Die Gefahrenklasse 3 beinhaltet Feuerwerkskörper die nur an lizensierte Pyrotechniker verkauft werden dürfen. Und bei der Klasse 4 sind die Vorschriften noch etwas strenger. Die Sprengkörper die zu dieser Gefahrenklasse gehören sind die größten, ausschließlich für Großfeuerwerke gedachten Sprengsätze, wie Kugelbomben und große Raketen.
Und so zünden Sie richtig…
- Lagern Sie die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort.
- Beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung!
- Überlassen Sie das Zünden des Feuerwerks NUR den Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben. Am besten ist natürlich schon am Nachmittag die Gebrauchsanweisung auf den Verpackungen zu studieren.
- Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, sollten nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
- Alle anderen Produkte, vor allem solche der Kategorie 2, dürfen nur im Freien abgebrannt werden!
- Eltern aufgepasst: Kategrie 2 Artikel gehören nicht in Kinderhände.
- Feuerwerkskörper nach dem Zünden niemals in der Hand behalten!
- Kleinere Knallkörper mit Reibkopf werden an einer Streichholzschachtel entzündet und sofort weggeworfen.
Schutz für Ihre Haustiere…
Eine besonders große Belastung stellt das laute Silvestergeknalle für Haustiere dar. Lassen Sie Ihre Lieblinge deshalb nie alleine zu Hause in der Silvesternacht. In der Wohnung sollten Ihre Tiere möglichst weit weg vom Lärm sein. Also z.B. nicht auf der Hauptstraßenseite. Schalten Sie ruhig Radio oder Fernseher an um den Lärm abzumildern. Zusätzlich können Sie noch Ihre Rollos herunterlassen und das Licht einschalten. Dadurch mildern Sie die Lichtblitze, die Ihren Liebling vielleicht erschrecken könnten.